Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherungen der BarmeniaDirekt: leistungsstark und serviceorientiert!


Siegel Service Champions Nr.1 GOLD 2024 Barmenia
KFZ Versicherung v02
KFZ Versicherung v02

Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherungen der BarmeniaDirekt: leistungsstark und serviceorientiert!


Siegel Service Champions Nr.1 GOLD 2024 Barmenia

Besondere Leistungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge

  • Wechselprämie für den Umstieg auf ein reines Elektro- bzw. Wasserstoff-Fahrzeug
  • Wallboxen und Induktionsladeplatten (stationäre Ladestationen) im Eigentum des Versicherungsnehmers sind während des Ladevorgangs versichert
  • Akku-Rundum-Schutz: Versichert ist die Beschädigung, Zerstörung und der Verlust des Antriebs-Akkus
  • Entsorgung des Antriebs-Akkus nach versichertem Totalschaden - inkl. Ausbau- und Verbringungskosten

Einfach, schnell und günstig

Jetzt direkt online abschließen und bis zu 400 EUR sparen.

Schutz individuell erweitern

z. B. hast du mit dem Rabattschutz im Premium-Tarif einen Schaden pro Jahr frei.

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Versicherungsbestätigung direkt per E-Mail.

Immer und überall für dich da

Online, telefonisch oder persönlich: ganz so, wie du willst!

Unsere Tarife im Detail

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Basis-

Schutz

Top-

Schutz

Premium-

Schutz

Premium Plus-Schutz

Versicherungssumme 

100 Mio. EUR

100 Mio. EUR

100 Mio. EUR

100 Mio. EUR

Entschädigungsausfallschutz bei Auslandsreisen

Zusatz-Haftpflicht für Mietfahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police) für bis zu

1 Monat

1 Monat

2 Monate

6 Monate

Weitere Leistungen ansehen

Haftpflichtversicherung

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Umweltschadens-versicherung

Schutzbrief

Einschluss gegen Extrabeitrag möglich

Einschluss gegen Extrabeitrag möglich

Einschluss gegen Extrabeitrag möglich

Einschluss gegen Extrabeitrag möglich

Rabattschutz

Einschluss gegen Extrabeitrag möglich

Einschluss gegen Extrabeitrag möglich

Einschluss gegen Extrabeitrag möglich

Einschluss gegen Extrabeitrag möglich

Fahrerschutz

Einschluss gegen Extrabeitrag möglich

Einschluss gegen Extrabeitrag möglich

Einschluss gegen Extrabeitrag möglich

Eigenschaden-versicherung

100.000 EUR

SB 500 EUR

150.000 EUR

SB 500 EUR

200.000 EUR

SB 500 EUR

Krankenhausgeld in Höhe von 200 EUR

Teil- und Vollkaskoversicherung

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Werkstattservice mit Reparaturservice

obligatorisch enthalten

auswählbar gegen Beitragsersparnis

auswählbar gegen Beitragsersparnis

auswählbar gegen Beitragsersparnis

Schutz auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden

Neupreis- / Kaufpreisentschädigung

12 Monate

24 Monate

36 Monate

36 Monate

Wechselprämie für den Umstieg auf ein reines Elektro- bzw. Wasserstoff-Fahrzeug (kein Hybrid)

1.500 EUR

3.000 EUR

Kein Abzug "neu für alt"

für Ersatzteile und Lackierung nach Vorlage der Reparaturrechnung

Mietwagenkosten für maximal 14 Tage während der Reparaturdauer

Teilkaskoversicherung

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Tierbiss-Schäden

bis 5.000 EUR

bis 10.000 EUR

bis 20.000 EUR

Zusammenstoß mit Tieren aller Art

Brand und Explosion

inkl. Schmor- und Sengschäden

Entwendung

Sturm (ab Windstärke 7), Hagel

Blitzschlag, Überschwemmung, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen

Vulkanausbruch, Erdbeben, Überspannung durch Blitz

Kurzschlussschäden an der Verkabelung

Schäden bei Transport auf Schiffen

Keine Selbstbeteiligung bei Steinschlagreparatur

Mehrleistung für Wertminderungsausgleich

Parkschaden-Beseitigung durch Smart Repair

Kraftstoff-Diebstahl

Autoinhalts-versicherung

Vollkaskoversicherung

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Reifenplatzer-Folgeschäden bis Reifenalter

10 Jahre

unbegrenzt

unbegrenzt

Reine Reifenschäden

Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger

Mut- oder böswillige Handlungen

Rabattschutz für Pkw

Einschluss gegen Extra-Beitrag möglich

Einschluss gegen Extra-Beitrag möglich

Einschluss gegen Extra-Beitrag möglich

Einschluss gegen Extra-Beitrag möglich

GAP-Deckung

Einschluss gegen Extra-Beitrag möglich

Einschluss gegen Extra-Beitrag möglich

Einschluss gegen Extra-Beitrag möglich

Einschluss gegen Extra-Beitrag möglich

Direktregulierung für Sachschäden

Betankung mit falschem Kraftstoff

Du bist bereits Kunde?

Wenn dein erstes Fahrzeug bereits bei der BarmeniaDirekt versichert ist, hast du folgende Optionen:

Content Kfz Versicherung

Altes verkaufen, Neues versichern:

Vertrag umstellen

Versicherung für bestehende Zweitwagen:

Zweitwagen versichern

Neu gekauftes Fahrzeug als Zweitwagen versichern:

Neuen Zweitwagen versichern

Warum ist eine Kfz-Versicherung sinnvoll?

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen möchte ist nach dem Gesetz verpflichtet eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung ist durchaus sinnvoll, da sie der finanziellen Absicherung von Schäden, die der Versicherte anderen Fahrzeugen oder Verkehrsteilnehmern zufügt, dient.

Details

Ein zusätzlicher Baustein in der Autoversicherung ist die Kaskoversicherung. Der Abschluss dieser Versicherung ist freiwillig und reguliert Schäden am eigenen Fahrzeug. Oft reicht eine einzige Sekunde, in der du nicht aufpasst, und schon ist es geschehen. Du bist mit dem Auto beim Ausparken vor ein Straßenschild gefahren und nun muss dein Auto repariert werden. Damit du diese Kosten nicht selbst tragen musst bietet die Barmenia Kfz-Versicherung optimalen Schutz für dein Kraftfahrzeug.

Benötigst du weitere Informationen? Dann empfehlen wir eine persönliche Beratung durch unser Serviceteam.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Du hast noch Fragen zu der Kfz-Versicherung? Wir helfen dir gerne.

FAQ ansehen

Warum muss ich ein Fahrzeug versichern?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung.

Für die Nutzung eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr ist der Halter verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Wer ist Halter eines Fahrzeugs?

Halter eines Fahrzeugs ist derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist.

Für die Zulassung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde benötigst du eine elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nr.), früher auch Doppelkarte genannt.

Was ist eine Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schließt der Fahrzeughalter für sein Fahrzeug ab. Damit ist nicht nur er, sondern auch der berechtigte Fahrer des Fahrzeugs haftpflichtversichert.

Die Haftpflicht deckt die Schadensersatzansprüche Dritter ab, die durch ein Fahrzeug im Straßenverkehr entstehen können. Normalerweise ist der Fahrer, der einen Verkehrsunfall verursacht, schuld und wird auch finanziell zur Verantwortung gezogen. Aber auch ohne Verschulden kann ein Fahrer bei Schäden zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet sein.

Hierbei deckt die Haftpflichtversicherung zugefügte Verletzungen von Personen (Personenschäden, maximal 15 Mio. EUR je geschädigte Person), Schäden an Gegenständen (Sachschäden) und immaterielle Schäden (Vermögensschäden), die sich nicht Personen- oder Sachschäden zuordnen lassen, ab.

Was sind gesetzlichen Mindestversicherungssummen?

Da es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, schreibt der Gesetzgeber die Mindesthöhe von Entschädigungsleistungen vor. Diese betragen:

  • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
  • 1,12 Millionen Euro für Sachschäden
  • 50.000 Euro für Vermögensschäden

Übersteigt der Gesamtschaden diese Summen, haftet der Halter für den Differenzbetrag.

Was ist eine Teilkaskoversicherung?

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Sie umfasst standardmäßig einen Versicherungsschutz gegen Risiken von:

  • Naturgewalten (Hagel, Sturm, Blitz, Überschwemmung, Explosionen und Feuer)
  • Brand und Explosion
  • Glasbruch
  • Kurzschluss
  • Wildunfällen
  • Diebstahl (Totalentwendung, aber auch Diebstahl von Einzelteilen)

Weitere mögliche versicherte Gefahren, die durch eine Teilkasko abgedeckt werden können, sind Schäden durch Marderbisse und daraus resultierende Folgeschäden, Unfälle mit Tieren aller Art und erweiterte Elementarschäden. Der Beitrag der Teilkaskoversicherung lässt sich durch eine vereinbarte Selbstbeteiligung senken. Die Entschädigungsleistung eines zu ersetzenden Schadens reduziert sich allerdings um die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Was ist eine Vollkaskoversicherung?

Eine Vollkaskoversicherung beinhaltet die Leistungen der Teilkasko, umfasst darüber hinaus jedoch noch weitere menschliche Gefahrenquellen:

  • Vandalismusschäden
  • Schäden durch Fahrerflucht Unbekannter
  • vom Versicherten selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug

Wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung existieren auch für die Vollkaskoversicherung Schadenfreiheitsklassen. Der Beitrag der Vollkaskoversicherung lässt sich durch eine vereinbarte Selbstbeteiligung senken. Die Entschädigungsleistung eines zu ersetzenden Schadens reduziert sich um die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Was sind Schadensfreiheitsklassen?

Die Schadenfreiheitsklasse richtet sich nach der Anzahl der Jahre, in denen du schadenfrei gefahren bist. Nach jedem schadenfrei gefahrenen Kalenderjahr wird der Vertrag im Folgejahr in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft.

Mit den Schadenfreiheitsklassen sind Schadenfreiheitsrabatte verbunden, die sich ebenfalls mit Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre erhöht und sich mindernd auf den Versicherungsbeitrag auswirken. Das System der Schadenfreiheitsklassen gibt es für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Die hiermit verbundenen Schadenfreiheitsrabatte sind nicht identisch.

Wenn du einen Unfall verursachst oder der Versicherung einen Schaden am eigenen Wagen meldest, wirst du im nächsten Versicherungsjahr nach einer dem Vertrag zugrundegelegten Rückstufungstabelle in den Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft. Damit steigt auch der Beitrag.

Was ist ein Rabattschutz?

Der Rabattschutz kann gegen Beitragszuschlag vereinbart werden. Der erste angefallene Schaden (getrennt für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung) führt im Folgejahr nicht zu einer Rückstufung in den Schadenfreiheitsklassen. Bei einem Wechsel der Versicherung zu einer anderen Gesellschaft teilen wir dieser allerdings die tatsächliche Schadenfreiheitsklasseneinstufung ohne die Zusatzvereinbarung "Rabattschutz" mit.

Der Rabattschutz kann unter den folgenden Voraussetzungen beantragt werden:

  • alle Fahrer sind mindestens 23 Jahre alt
  • der Vertrag befindet sich in der Kfz- Haftpflichtversicherung und Kfz-Vollkaskoversicherung mindestens in Schadenfreiheitsklasse 5
  • in der Vollkaskoversicherung besteht ein Selbstbehalt von mindestens 300 EUR

Wenn eine Vollkaskoversicherung beantragt wird, gilt der Rabattschutz für die Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung gemeinsam.

Was sind Typ- und Regionalklassen?

In der Kfz-Versicherung werden PKW einmal im Jahr neu in eine sogenannte Typklasse sowie in eine bestimmte Regionalklasse eingestuft. Während sich die Berechnungsgrundlage der Typklasse ausschließlich auf dein Fahrzeug beziehen, richtet sich die Regionalklasseneinstufung nach deinem Wohnort.

In welche Typklasse ein Pkw eingeteilt wird, hängt von der Zahl der Schadensfälle des Modells aus dem vergangenen Jahr im Verhältnis zu allen zugelassenen Fahrzeugen ab. Viele gemeldete Schäden bedeuten eine hohe Typklassifizierung und somit eine teurere Kfz-Versicherung; wenige Schadensfälle ermöglichen eine niedrige Typklasse und damit einen niedrigeren Beitrag.

Kriterien für das Typklassenverzeichnis

  • Hersteller
  • Typ
  • Leistungsdaten (KW, PS, Hubraum)
  • Schlüsselzahlen für Hersteller und Typ
  • Typklassen für die Kraftfahrzeughaftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung
  • Produktionszeitraum

Was bietet der Schutzbrief?

Die nachfolgend genannten Leistungen beziehen sich auf einen Unfall, eine Panne oder den Totalverlust (Diebstahl) des versicherten Fahrzeuges. (Auszug aus den Versicherungsbedingungen). Wir erstatten hier die Kosten:

  • für die von uns organisierte Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeuges am Schadenort bis zu 110,00 EUR.
  • für das von uns organisierte Abschleppen des Fahrzeuges bis zur nächst geeigneten Werkstatt, wenn die Fahrbereitschaft nicht wieder hergestellt werden kann.
  • für die Rückführung des Fahrzeuges, wenn der Fahrer oder eine mitgereiste Person nicht in der Lage ist, das versicherte Fahrzeug zurückzufahren.
  • für die Bergung von Fahrzeug und Gepäck in voller Höhe.
  • für maximal drei Übernachtungen (pro Person bis zu 65,00 EUR pro Tag), nach Diebstahl, Unfall oder Panne deines Fahrzeuges.
  • für die Fahrt vom Schadenort zum Wohnort oder die Weiterfahrt zum Zielort, wenn nach einem Fahrzeugausfall oder Diebstahl die Reise nicht fortgesetzt werden kann. Außerdem erstatten wir auch die Kosten für die Fahrt zur Abholung des wieder fahrbereit gemachten Fahrzeuges für eine Person.
  • bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen "Übernachtung" bzw. "Weiter- oder Rückfahrt" erhältst du einen Mietwagen (insgesamt bis zu 364 EUR).

Darüber hinaus übernehmen wir auf einer Reise die Kosten:

  • für den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport, der durch uns organisiert wird.
  • die infolge Todes oder Erkrankung des Versicherungsnehmers für die Abholung mitreisender minderjähriger Kinder entstehen, wenn eine betreuende Person am Reiseort nicht gegenwärtig ist.
  • bis zu 2.600,00 EUR für Rück-Reisekosten bei vorzeitigem Auslandsreiseabbruch infolge Todes oder schwerer Erkrankung eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten.
  • im Todesfall für die Überführung oder Bestattung im ausländischen Reiseland nach Abstimmung mit den Angehörigen.

Bei strafrechtlicher Ermittlung im Ausland gewähren wir für Gerichts- und Anwaltskosten oder für eine Strafkaution ein zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 13.000,00 EUR.

Was ist ein Entschädigungsausfallschutz?

Wer im Ausland mit seinem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird, muss mit erheblich geringeren Entschädigungen als in Deutschland rechnen. Du bleibst bei einem Schaden im Ausland unter Umständen auf einem Teil deiner berechtigten Ersatzansprüche sitzen. Mit deiner Kfz-Versicherung, dem Barmenia-Premium-Schutz, wirst du nach einem Schaden im Ausland so gestellt, als ob dein Unfallgegner auch nach deutschem Recht im Rahmen der im Vertrag zugrundeliegenden Versicherungssumme (100 Mio. EUR max. 15 Mio. je geschädigte Person) versichert gewesen wäre. Damit kannst du unbeschwert deine Reisen genießen.

Was ist eine Mallorca Police?

Die Mallorca-Police ist ein Zusatz zur Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland. Auch am Urlaubsort willst du ungetrübt deine Mobilität genießen. In der Regel sind Mietfahrzeuge zwar mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet, die vereinbarten Deckungssummen sind aber leider oftmals viel zu gering. Verursachst du nun mit dem gemieteten Fahrzeug einen Unfall, womöglich noch mit schweren Personenschäden, so kann dich dieser Schaden finanziell schwer belasten.

Deshalb beinhaltet der Versicherungsschutz eine Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland. Wir bieten dir den fehlenden Schutz über die im Ausland geltenden Leistungsgrenzen hinaus bis zu den vertraglich vereinbarten Deckungssummen.

Wofür benötige ich einen Fahrerschutz?

Immer dann, wenn du selbst einen Unfall verschuldest und einen eigenen Gesundheitsschaden erlitten hast. Mit dem Fahrerschutz wirst du so gestellt, als hätte jemand anderes den Unfall verursacht und wäre dir zum Schadenersatz verpflichtet. Du erhältst dann Leistungen für z. B. Verdienstausfall, Haushaltshilfen, behindertengerechte Umbauten etc. - bei sehr schweren Unfallfolgen ggf. auch eine lebenslange Rente. Schmerzensgeld ist vom Fahrerschutz nicht erfasst.

Voraussetzungen für den Einschluss:

  • kein Fahrer unter 23 Jahren
  • mindestens SF 2 in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Mitversichert sind auch das Be- und Entladen sowie Ein- und Aussteigen.

Versicherungsbedingungen

Die ausführlichen Produktbeschreibungen zu allen Tarifen kannst du dir hier ansehen und downloaden:

Basis-Schutz
Top-Schutz
Premium-Schutz
Premium Plus-Schutz