Bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) erstatten wir, wenn Sie im Notfall den tierärztlichen

  • Notdienst bei Nacht (täglich im Zeitraum von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des jeweils folgenden Tages),
  • Notdienst an Wochenenden (in dem Zeitraum von freitags 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des jeweils folgenden Montags) oder den
  • Notdienst an gesetzlichen Feiertagen (in dem Zeitraum von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr)

in Anspruch nehmen. Zusätzlich erstatten wir die Notdienstgebühr (gemäß GOT), die im Notfall für Leistungen im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes bei Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen in Rechnung gestellt wird.

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