Kostengrenzen in den ersten 4 Jahren

Wenn du in den letzten sechs Monaten vor Abschluss der Mehr-Zahn-Produkte bei einem anderen Versicherer eine Zahnzusatzversicherung hattest oder aktuell eine hast, gilt die Begrenzung nur für die ersten beiden Kalenderjahre. Ansonsten gilt:

1. Kalenderjahr: max. 1.500 EUR

2. Kalenderjahr: max. 3.000 EUR

3. Kalenderjahr: max. 4.500 EUR

4. Kalenderjahr: max. 6.000 EUR

Ab dem 5. Kalenderjahr unbegrenzt!

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