Kostengrenzen in den ersten 4 Jahren
Wenn du in den letzten sechs Monaten vor Abschluss der Mehr-Zahn-Produkte bei einem anderen Versicherer eine Zahnzusatzversicherung hattest oder aktuell eine hast, gilt die Begrenzung nur für die ersten beiden Kalenderjahre. Ansonsten gilt:
1. Kalenderjahr: max. 1.500 EUR
2. Kalenderjahr: max. 3.000 EUR
3. Kalenderjahr: max. 4.500 EUR
4. Kalenderjahr: max. 6.000 EUR
Ab dem 5. Kalenderjahr unbegrenzt!