Folgende Leistungen können gegen Zusatzbeitrag in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden:
Leistungsdynamik zur Unfallrente
– Wird eine Unfallrente gezahlt, so wird diese zum 01.01. jeden Jahres um 1,5 % erhöht.
Extra-Leistungen bei Knochenbrüchen
– bis zu 5.000 EUR.
Schnelle Hilfeleistungen bis zu 6 Monate nach einem Unfall
– Menüservice, Hausnotruf, Unterstützung bei Arzt- und Behördengängen inkl. Fahrtkostenübernahme, Besorgungen und Einkäufe, Reinigung der Wohnung, Waschen und Pflegen der Wäsche, Körperpflege, Gespräch zur Feststellung der Pflegeproblematik sowie Krankenhaushilfe, Kinderbetreuung und Haustierbetreuung (jeweils bis zu einer Woche).
Familienhilfe bis zu einem Monat nach dem Unfall
– Organisation und Bezahlung einer Betreuungsperson für die Kinderbetreuung und -versorgung sowie für die Haushaltsführung.
Privatärztliche Behandlung im Krankenhaus nach einem Unfall
– Freie Krankenhaus- und Arztwahl in Deutschland, Leistungserstattung bis zu den Höchstgrenzen, die die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorsieht.
– Unterbringung in einem Zweibettzimmer.
– Im Ausland wird anstelle der vorgenannten Leistungen ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 EUR pro Tag für bis zu 12 Monate gezahlt.