Unfall-/Pannenhilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadensort.

Abschleppen des Fahrzeuges: Übernahme der Abschleppkosten, wenn die Fahrbereitschaft nicht wiederhergestellt werden kann.

Bergen des Fahrzeuges: Übernahme der Kosten für die Bergung des Fahrzeuges und des Gepäcks, wenn das Fahrzeug von der Straße abgekommen ist.

Übernachtungskosten: Nach Diebstahl, Unfall oder Panne des Fahrzeuges werden die Kosten für maximal 3 Übernachtungen übernommen (pro Person bis zu 80 EUR pro Tag).

Weiter- und Rückfahrt: Wenn nach einem Fahrzeugausfall oder Diebstahl die Reise nicht fortgesetzt werden kann, erstattet die Barmenia für die Rückfahrt vom Schadensort zu deinem Wohnsitz oder die Weiterfahrt an den Zielort. Die Barmenia erstattet auch die Kosten für die Fahrt zur Abholung deines wieder fahrbereit gemachten Fahrzeuges für eine Person.

Mietwagen: Werden die Leistungen "Übernachtungskosten" oder "Weiter- und Rückfahrt" nicht in Anspruch genommen, werden die Kosten für einen Mietwagen bis zu 7 Tagen übernommen (maximal 80 EUR je Tag). Bei einem Schadensfall im Ausland bezahlen wir die Mietwagenkosten für die Fahrt zum Wohnsitz bis maximal 600 EUR unabhängig von der Anzahl der Tage.

Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall: Rückführung des Fahrzeuges, wenn der Fahrer länger als 3 Tage nicht in der Lage ist, das Fahrzeug zu führen.

Krankenrücktransport: Organisation und Kostenübernahme für den medizinisch notwendigen Rücktransport.

Kostenerstattung bei Reiseabbruch: Übernahme der Fahrtmehrkosten bis zu 2.600 EUR bei Abbruch der Auslandsreise auf Grund von Krankheit oder Tod des Fahrers, Mitreisender oder naher Angehöriger.

Hilfe im Todesfall: Organisation und Kostenübernahme der Überführung aus dem Ausland oder Bestattung im Reiseland.

Strafverfolgung im Ausland: Gerichts- und Anwaltskosten werden bis zu einem Gegenwert von 2.600 EUR übernommen. Für eine Strafkaution wird ein zinsloses Darlehen von bis zu 13.000 EUR gestellt.

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