* Zahnbehandlungen werden auf die Jahreshöchsterstattung der sonstigen Behandlungskosten angerechnet.
Folgende Zahnbehandlungen sind mitversichert:
– Persistierende Milchcanini
– Zahnfüllungen
– Unfallbedingte Korrekturen von Zahn- oder Kieferanomalien
– Gingivoplastik (Zahnfleischersatz)
– Zahnersatz