Abgesichert bei Unfall oder Krankheit

Eine bessere Referenz kann es nicht geben: Unsere Kunden sind mit der BarmeniaDirekt zufrieden und empfehlen uns weiter.
Zahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente
unter anderem Verzicht auf die sogenannte "abstrakte Verweisung"
Best-Rating bei der renommierten Rating Agentur Morgen & Morgen
Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gerne! Wir melden uns noch heute oder spätestens am nächsten Werktag bei Ihnen.
Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung im Detail
Prognosezeitraum
Wenn abzusehen ist, dass Sie Ihre berufliche Tätigkeit für voraussichtlich länger als sechs Monate zu weniger als 50 % ausüben können, gilt dieser Zustand als Beginn der Berufsunfähigkeit.
Rückwirkende Leistung
Können Sie Ihre berufliche Tätigkeit länger als sechs Monate nicht ausüben, gilt dies als Berufsunfähigkeit, und zwar rückwirkend von Beginn an!
Einmalige Übergangshilfe
Optional kann bei Vertragsschluss vereinbart werden, dass neben der vereinbarten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente auch eine einmalige Übergangshilfe im Berufsunfähigkeitsfall gezahlt wird. Die Höhe der Übergangshilfe ist an die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gekoppelt und beträgt 6 Monatsrenten.
Höhe der BU-Rente
Die Monatsrente kann bis zu zwei Drittel des monatlichen Bruttoeinkommens aus eigener Tätigkeit betragen.
Dynamik
Planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Stundung der Beiträge
Zinslose Stundung der Beiträge bis zur endgültigen Leistungsentscheidung.
Berufsgruppen
Durch die Einteilung in zehn Berufsgruppen und die Wahl von Zusatzkriterien (zum Beispiel Führungsverantwortung) wird Ihre persönliche Situation genau berücksichtigt.
Nachversicherungsgarantie
(bei Änderung der Lebenssituation)
Sie können Ihre Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, wenn Sie zum Beispiel heiraten, ein Kind bekommen oder sich selbstständig machen.
Verweisung
Sie erhalten die Rente auch dann, wenn Sie nach Eintritt der Berufsunfähigkeit theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnten (Verzicht auf die so genannte ”Abstrakte Verweisung“).
Umschulung
Keine Verpflichtung zur Umschulung.
Pflegebedürftigkeit
Volle Leistungen auch bei Pflegebedürftigkeit.
keine Erwerbsunfähigkeitsklausel
BU-Leistung auch dann, wenn und solange die gesetzliche Rentenversicherung eine unbefristete und volle Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen zahlt.
Infektionsklausel für Ärzte
Für Humanmediziner und Zahnärzte gilt die besonders wichtige "erweiterte Infektionsklausel".