Abgesichert bei Unfall oder Krankheit
Eine bessere Referenz kann es nicht geben: Unsere Kunden sind mit der BarmeniaDirekt zufrieden und empfehlen uns weiter.
100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
Zahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente.
Top Bedingungen
Unter anderem Verzicht auf die sogenannte "abstrakte Verweisung".
"Sehr gut" bei Franke und Bornberg
Best-Rating bei der renommierten und unabhängigen Rating-Agentur Franke und Bornberg.
Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung im Detail
Prognosezeitraum
Wenn abzusehen ist, dass du deine berufliche Tätigkeit für voraussichtlich länger als sechs Monate zu weniger als 50 % ausüben kannst, gilt dieser Zustand als Beginn der Berufsunfähigkeit.
Rückwirkende Leistung
Kannst du deine berufliche Tätigkeit länger als sechs Monate nicht ausüben, gilt dies als Berufsunfähigkeit, und zwar rückwirkend von Beginn an!
Einmalige Übergangshilfe
Optional kann bei Vertragsschluss vereinbart werden, dass neben der vereinbarten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente auch eine einmalige Übergangshilfe im Berufsunfähigkeitsfall gezahlt wird. Die Höhe der Übergangshilfe ist an die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gekoppelt und beträgt 6 Monatsrenten.
Höhe der BU-Rente
Die Monatsrente kann bis zu zwei Drittel des monatlichen Bruttoeinkommens aus eigener Tätigkeit betragen.
Dynamik
Planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Stundung der Beiträge
Zinslose Stundung der Beiträge bis zur endgültigen Leistungsentscheidung.
Berufsgruppen
Durch die Einteilung in zehn Berufsgruppen und die Wahl von Zusatzkriterien (zum Beispiel Führungsverantwortung) wird deine persönliche Situation genau berücksichtigt.
Nachversicherungsgarantie
(bei Änderung der Lebenssituation)
Du kannst deine Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, wenn du zum Beispiel heiratest, ein Kind bekommst oder dich selbstständig machst.
Verweisung
Du erhältst die Rente auch dann, wenn du nach Eintritt der Berufsunfähigkeit theoretisch einen anderen Beruf ausüben könntest (Verzicht auf die so genannte ”Abstrakte Verweisung“).
Umschulung
Keine Verpflichtung zur Umschulung.
Pflegebedürftigkeit
Volle Leistungen auch bei Pflegebedürftigkeit.
keine Erwerbsunfähigkeitsklausel
BU-Leistung auch dann, wenn und solange die gesetzliche Rentenversicherung eine unbefristete und volle Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen zahlt.
Infektionsklausel für Ärzte
Für Humanmediziner und Zahnärzte gilt die besonders wichtige "erweiterte Infektionsklausel".
Du hast Fragen?
Wir beraten dich gerne! Wir melden uns noch heute oder spätestens am nächsten Werktag bei dir.