Wie berücksichtigen wir deine Schadenverlaufsbescheinigung in der KFZ-Haftpflichtversicherung?
Die Prämie in der KFZ-Versicherung hängt bei vielen Fahrzeugarten auch von der Anzahl der als schadenfrei geltenden Kalenderjahre ab. Diese richten sich nach der Anzahl der nachgewiesenen, schadenfreien Versicherungsjahre des Versicherungsnehmers beziehungsweise der Versicherungsnehmerin sowie nach Anzahl und Datum der Schäden.
Wir berücksichtigen im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der KFZ-Haftpflichtversicherung genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen zur Kraftfahrtversicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufsbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.
Wurde der Versicherer gewechselt, muss der Schadenverlauf eines oder mehrerer Vorversicherer separat nachgewiesen werden, wenn der Schadenverlauf aus diesen Vorversicherungen nicht in der Bescheinigung des letzten Versicherers berücksichtigt ist. Eine Bescheinigung ist nur einmalig verwendbar. Wir behalten uns vor, die Echtheit der Bescheinigung zu überprüfen.
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Fragen zu Schäden und Schadenmeldung
Telefon: 0202 438-3771
E-Mail: schaden@barmenia.de