Schneller als ein Stopp an der Tankstelle
Bereits Kunde? Hier Fahrzeugwechsel vornehmen oder Zweitwagen versichern.
Jetzt direkt online abschließen und bis zu 400 EUR sparen.
z.B. mit dem Rabattschutz im Premium-Tarif haben Sie einen Schaden pro Jahr frei.
Versicherungsbestätigung direkt per E-Mail.
Online, telefonisch oder persönlich: ganz so, wie Sie wollen!
Unsere Tarife im Überblick
Berechnungsgrundlage:
VW Polo IV 1.6, 105 PS, VN 35 J., Kiel, SF 12 - ohne Kaskoversicherung

Top-Schutz
z.B.
178,56
EUR/Jahr
Bestes Angebot
Premium-Schutz
z.B.
186,60
EUR/Jahr
Unsere Tarife im Detail
Header | Top- Schutz | Premium Schutz |
---|---|---|
100 Mio EUR | 100 Mio EUR | |
Werkstattbindung mit Reparaturservice | Optional Beitragsnachlass | Optional Beitragsnachlass |
Entschädigungsausfallschutz bei Auslandsreisen |
Kfz-Haftpflichtversicherung | Header | Header |
---|---|---|
Mallorca-Police | ||
Schutzbrief | ||
Rabattschutz | Beitragszuschlag | Beitragszuschlag |
Fahrerschutz | Beitragszuschlag | Beitragszuschlag |
Vollkaskoversicherung | Header | Header |
---|---|---|
Alle Leistungen der Teilkasko | ||
Unfallschäden unabhängig vom Verursacher | ||
Mutwillige Beschädigung |
Teilkaskoversicherung | Header | Header |
---|---|---|
Elektrofahrzeuge | ||
Naturgewalten | ||
Zusammenstoß mit Tieren aller Art | ||
Brand und Explosion | ||
Glasbruch | ||
Kosten für eine neue Schließanlage | ||
Elementarschäden | ||
Totalschaden | Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert | Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert |
Diebstahl | Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert | Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert |
Tierbiss-Schäden | inklusive | inklusive |
Sie sind bereits Kunde?
Wenn Ihr erstes Fahrzeug bereits bei der BarmeniaDirekt versichert ist, haben Sie folgende Optionen:

Altes verkaufen, Neues versichern:
Vertrag umstellen
Versicherung für bestehende Zweitwagen:
Zweitwagen versichern
Neu gekauftes Fahrzeug als Zweitwagen versichern:
Neuen Zweitwagen versichern
Warum ist eine Kfz-Versicherung sinnvoll?
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen möchte ist nach dem Gesetz verpflichtet eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung ist durchaus sinnvoll, da sie der finanziellen Absicherung von Schäden, die der Versicherte anderen Fahrzeugen oder Verkehrsteilnehmern zufügt, dient.
Benötigen Sie weitere Informationen? Dann empfehlen wir eine persönliche Beratung durch unser Serviceteam.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sie haben noch Fragen zu der Kfz-Versicherung? Wir helfen Ihnen gerne.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung.
Für die Nutzung eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr ist der Halter verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Halter eines Fahrzeugs ist derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist.
Für die Zulassung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nr.), früher auch Doppelkarte genannt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schließt der Fahrzeughalter für sein Fahrzeug ab. Damit ist nicht nur er, sondern auch der berechtigte Fahrer des Fahrzeugs haftpflichtversichert.
Die Haftpflicht deckt die Schadensersatzansprüche Dritter ab, die durch ein Fahrzeug im Straßenverkehr entstehen können. Normalerweise ist der Fahrer, der einen Verkehrsunfall verursacht, schuld und wird auch finanziell zur Verantwortung gezogen. Aber auch ohne Verschulden kann ein Fahrer bei Schäden zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet sein.
Hierbei deckt die Haftpflichtversicherung zugefügte Verletzungen von Personen (Personenschäden, maximal 15 Mio. EUR je geschädigte Person), Schäden an Gegenständen (Sachschäden) und immaterielle Schäden (Vermögensschäden), die sich nicht Personen- oder Sachschäden zuordnen lassen, ab.
Da es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, schreibt der Gesetzgeber die Mindesthöhe von Entschädigungsleistungen vor. Diese betragen:
- 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
- 1,12 Millionen Euro für Sachschäden
- 50.000 Euro für Vermögensschäden
Übersteigt der Gesamtschaden diese Summen, haftet der Halter für den Differenzbetrag.
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Sie umfasst standardmäßig einen Versicherungsschutz gegen Risiken von:
- Naturgewalten (Hagel, Sturm, Blitz, Überschwemmung, Explosionen und Feuer)
- Brand und Explosion
- Glasbruch
- Kurzschluss
- Wildunfällen
- Diebstahl (Totalentwendung, aber auch Diebstahl von Einzelteilen)
Weitere mögliche versicherte Gefahren, die durch eine Teilkasko abgedeckt werden können, sind Schäden durch Marderbisse und daraus resultierende Folgeschäden, Unfälle mit Tieren aller Art und erweiterte Elementarschäden. Der Beitrag der Teilkaskoversicherung lässt sich durch eine vereinbarte Selbstbeteiligung senken. Die Entschädigungsleistung eines zu ersetzenden Schadens reduziert sich allerdings um die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Eine Vollkaskoversicherung beinhaltet die Leistungen der Teilkasko, umfasst darüber hinaus jedoch noch weitere menschliche Gefahrenquellen:
- Vandalismusschäden
- Schäden durch Fahrerflucht Unbekannter
- vom Versicherten selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug
Wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung existieren auch für die Vollkaskoversicherung Schadenfreiheitsklassen. Der Beitrag der Vollkaskoversicherung lässt sich durch eine vereinbarte Selbstbeteiligung senken. Die Entschädigungsleistung eines zu ersetzenden Schadens reduziert sich um die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Die Schadenfreiheitsklasse richtet sich nach der Anzahl der Jahre, in denen Sie schadenfrei gefahren sind. Nach jedem schadenfrei gefahrenen Kalenderjahr wird der Vertrag im Folgejahr in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft.
Mit den Schadenfreiheitsklassen sind Schadenfreiheitsrabatte verbunden, die sich ebenfalls mit Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre erhöht und sich mindernd auf den Versicherungsbeitrag auswirken. Das System der Schadenfreiheitsklassen gibt es für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Die hiermit verbundenen Schadenfreiheitsrabatte sind nicht identisch.
Wenn Sie einen Unfall verursachen oder der Versicherung einen Schaden am eigenen Wagen melden, werden Sie im nächsten Versicherungsjahr nach einer dem Vertrag zugrundegelegten Rückstufungstabelle in den Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft. Damit steigt auch der Beitrag.
Der Rabattschutz kann gegen Beitragszuschlag vereinbart werden. Der erste angefallene Schaden (getrennt für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung) führt im Folgejahr nicht zu einer Rückstufung in den Schadenfreiheitsklassen. Bei einem Wechsel der Versicherung zu einer anderen Gesellschaft teilen wir dieser allerdings die tatsächliche Schadenfreiheitsklasseneinstufung ohne die Zusatzvereinbarung "Rabattschutz" mit.
Der Rabattschutz kann unter den folgenden Voraussetzungen beantragt werden:
- alle Fahrer sind mindestens 23 Jahre alt
- der Vertrag befindet sich in der Kfz- Haftpflichtversicherung und Kfz-Vollkaskoversicherung mindestens in Schadenfreiheitsklasse 5
- in der Vollkaskoversicherung besteht ein Selbstbehalt von mindestens 300 EUR
Wenn eine Vollkaskoversicherung beantragt wird, gilt der Rabattschutz für die Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung gemeinsam.
In der Kfz-Versicherung werden PKW einmal im Jahr neu in eine sogenannte Typklasse sowie in eine bestimmte Regionalklasse eingestuft. Während sich die Berechnungsgrundlage der Typklasse ausschließlich auf Ihr Fahrzeug bezieht, richtet sich die Regionalklasseneinstufung nach Ihrem Wohnort.
In welche Typklasse ein Pkw eingeteilt wird, hängt von der Zahl der Schadensfälle des Modells aus dem vergangenen Jahr im Verhältnis zu allen zugelassenen Fahrzeugen ab. Viele gemeldete Schäden bedeuten eine hohe Typklassifizierung und somit eine teurere Kfz-Versicherung; wenige Schadensfälle ermöglichen eine niedrige Typklasse und damit einen niedrigeren Beitrag.
Kriterien für das Typklassenverzeichnis
- Hersteller
- Typ
- Leistungsdaten (KW, PS, Hubraum)
- Schlüsselzahlen für Hersteller und Typ
- Typklassen für die Kraftfahrzeughaftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung
- Produktionszeitraum
Die nachfolgend genannten Leistungen beziehen sich auf einen Unfall, eine Panne oder den Totalverlust (Diebstahl) des versicherten Fahrzeuges. (Auszug aus den Versicherungsbedingungen). Wir erstatten hier die Kosten:
- für die von uns organisierte Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeuges am Schadenort bis zu 110,00 EUR.
- für das von uns organisierte Abschleppen des Fahrzeuges bis zur nächst geeigneten Werkstatt, wenn die Fahrbereitschaft nicht wieder hergestellt werden kann.
- für die Rückführung des Fahrzeuges, wenn der Fahrer oder eine mitgereiste Person nicht in der Lage ist, das versicherte Fahrzeug zurückzufahren.
- für die Bergung von Fahrzeug und Gepäck in voller Höhe.
- für maximal drei Übernachtungen (pro Person bis zu 65,00 EUR pro Tag), nach Diebstahl, Unfall oder Panne Ihres Fahrzeuges.
- für die Fahrt vom Schadenort zum Wohnort oder die Weiterfahrt zum Zielort, wenn nach einem Fahrzeugausfall oder Diebstahl die Reise nicht fortgesetzt werden kann. Außerdem erstatten wir auch die Kosten für die Fahrt zur Abholung des wieder fahrbereit gemachten Fahrzeuges für eine Person.
- bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen "Übernachtung" bzw. "Weiter- oder Rückfahrt" erhalten Sie einen Mietwagen (insgesamt bis zu 364 EUR).
Darüber hinaus übernehmen wir auf einer Reise die Kosten:
- für den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport, der durch uns organisiert wird.
- die infolge Todes oder Erkrankung des Versicherungsnehmers für die Abholung mitreisender minderjähriger Kinder entstehen, wenn eine betreuende Person am Reiseort nicht gegenwärtig ist.
- bis zu 2.600,00 EUR für Rück-Reisekosten bei vorzeitigem Auslandsreiseabbruch infolge Todes oder schwerer Erkrankung eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten.
- im Todesfall für die Überführung oder Bestattung im ausländischen Reiseland nach Abstimmung mit den Angehörigen.
Bei strafrechtlicher Ermittlung im Ausland gewähren wir für Gerichts- und Anwaltskosten oder für eine Strafkaution ein zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 13.000,00 EUR.
Wer im Ausland mit seinem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird, muss mit erheblich geringeren Entschädigungen als in Deutschland rechnen. Sie bleiben bei einem Schaden im Ausland unter Umständen auf einem Teil Ihrer berechtigten Ersatzansprüche sitzen. Mit Ihrer Kfz-Versicherung, dem Barmenia-Premium-Schutz, werden Sie nach einem Schaden im Ausland so gestellt, als ob Ihr Unfallgegner auch nach deutschem Recht im Rahmen der im Vertrag zugrundeliegenden Versicherungssumme (100 Mio. EUR max. 15 Mio. je geschädigte Person) versichert gewesen wäre. Damit können Sie unbeschwert Ihre Reisen genießen.
Die Mallorca-Police ist ein Zusatz zur Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland. Auch am Urlaubsort wollen Sie ungetrübt Ihre Mobilität genießen. In der Regel sind Mietfahrzeuge zwar mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet, die vereinbarten Deckungssummen sind aber leider oftmals viel zu gering. Verursachen Sie nun mit dem gemieteten Fahrzeug einen Unfall, womöglich noch mit schweren Personenschäden, so kann Sie dieser Schaden finanziell schwer belasten.
Deshalb beinhaltet der Versicherungsschutz eine Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland. Wir bieten Ihnen den fehlenden Schutz über die im Ausland geltenden Leistungsgrenzen hinaus bis zu den vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
Immer dann, wenn Sie selbst einen Unfall verschuldet und einen eigenen Gesundheitsschaden erlitten haben. Mit dem Fahrerschutz werden Sie so gestellt, als hätte jemand anderes den Unfall verursacht und wäre Ihnen zum Schadenersatz verpflichtet. Sie erhalten dann Leistungen für z. B. Verdienstausfall, Haushaltshilfen, behindertengerechte Umbauten etc. - bei sehr schweren Unfallfolgen ggf. auch eine lebenslange Rente. Schmerzensgeld ist vom Fahrerschutz nicht erfasst.
Voraussetzungen für den Einschluss:
- kein Fahrer unter 23 Jahren
- mindestens SF 2 in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Mitversichert sind auch das Be- und Entladen sowie Ein- und Aussteigen.
Die ausführlichen Versicherungsbedingungen zu allen Tarifen können Sie sich hier ansehen und downloaden:
Versicherungsbedingungen
Die ausführlichen Produktbeschreibungen zu allen Tarifen können Sie sich hier ansehen und downloaden:
Premium-Schutz / Top-Schutz
Berechnungsgrundlage:
VW Polo IV 1.6, 105 PS, VN 35 J., Kiel, SF 12 - ohne Kaskoversicherung