Perfekter Schutz, wenn der Xtra-Fahrer einen Unfall verursacht!
Erstattung des Mehrbeitrages
in der Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung
Erstattung der Vertragsstrafe
in der Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung
Variabel aktivierbarer Versicherungsschutz
von einem Tag bis zu drei Wochen.

Warum ist ein Xtra-Fahrerschutz sinnvoll?
Wer eine Kfz-Versicherung mit einem eingeschränkten Personenkreis abgeschlossen hat, darf keine dritte Person ans Steuer lassen. Wird dagegen verstoßen, kann es im Schadenfall zu einer Vertragsstrafe und gleichzeitig zu einer Beitragserhöhung in der KFZ-Versicherung führen. Mit dem Xtra-Fahrer-Schutz ergänzen Sie situativ Ihren Schutz und bleiben auf der sicheren Seite.
Benötigen Sie weitere Informationen? Dann empfehlen wir eine persönliche Beratung durch unser Serviceteam.
Gut zu wissen
Nach dem Online-Abschluss entscheiden Sie, wann die Gültigkeit Ihres Xtra-Fahrer-Schutz startet. Dies kann direkt im Anschluss erfolgen, ist aber auch später noch möglich.
Video: So funktioniert's
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Haben Sie mit Ihrem Kfz-Versicherer, bei dem die Kfz-Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für Ihr Fahrzeug besteht, einen eingeschränkten Personenkreis von Fahrern Ihres Fahrzeuges vereinbart? Und möchten Sie Ihr Fahrzeug von einer Person fahren lassen, die nicht zu diesem Personenkreis gehört? Dann kann es Ihnen passieren, dass der Kfz-Versicherer im Fall eines Schadens Ihnen eine vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe in Rechnung stellt und gleichzeitig den Beitrag für Ihre Kfz-Versicherung erhöht.
Der Xtra-Fahrer-Schutz gleicht die finanziellen Einbußen nach einem Unfall aus, die Ihnen durch die Vertragsstrafe und den Mehrbeitrag entstehen, der Ihnen wegen einer unerlaubten Erweiterung des mit Ihrem Kfz-Versicherer vereinbarten Fahrerkreises in Rechnung gestellt wird.
Nach einem Unfall werden eine Vertragsstrafe und der Mehrbeitrag für das laufende Versicherungsjahr erstattet, die Ihr Kfz-Versicherer wegen einer unerlaubten Erweiterung des mit ihm vereinbarten Fahrerkreises des Fahrzeuges erhebt. Für einen umfassenden Überblick lesen Sie sich bitte die PRODUKTINFORMATION und VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN durch.
Nein. Denn in diesem Fall würde Ihr Versicherer den Fahrerkreis des Vertrages ändern und den Beitrag anpassen. Der Xtra-Fahrer-Schutz zahlt die Vertragsstrafe und den Mehrbeitrag jedoch nur, wenn ein Unfall passiert ist.
Nicht versichert sind unter anderem folgenden Risiken:
- Fahrer ohne in Deutschland gültigen Führerschein
- Fahrer ohne Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten
- Entgeltliche Vermietungen
- Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Rennen
- Fahrzeuge ohne Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung
Für einen umfassenden Überblick lesen Sie sich bitte die PRODUKTINFORMATION und VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN durch.
Mit Kauf des Xtra-Fahrer-Schutzes erhalten Sie einen Aktivierungslink per E-Mail. Vor Beginn der Fahrt des Drittfahrers müssen Sie diesen aktivieren. Sie sind dann für den ausgewählten Zeitraum (z. B. 1 Tag, 2 Tage, 1 Woche etc.) versichert.
Der Einmalbeitrag einschließlich Versicherungssteuer für den konkret gewählten Versicherungsumfang sowie Beginn und Ende des Versicherungsschutzes sind im Versicherungsschein/Angebot ausgewiesen. Der einmalige Beitrag wird sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig.
Wenn Sie den einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie diesen Beitrag nicht gezahlt haben. Auch der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Für einen umfassenden Überblick lesen Sie sich bitte die PRODUKTINFORMATION und VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN durch.
Nein. Allerdings ersetzt der Xtra-Fahrer-Schutz nicht die Selbstbeteiligung Ihrer bestehenden Versicherung, sondern lediglich die Vertragsstrafe sowie den Mehrbeitrag für das zum Unfallzeitpunkt laufende Versicherungsjahr.
Ja. Der Xtra-Fahrer-Schutz ist auf das Fahrzeug mit dem beim Vertragsabschluss angegebenen amtlichen Kennzeichen beschränkt.
Nein. Während der Dauer des Xtra-Fahrer-Schutzes können beliebig viele unterschiedliche Fahrer fahren.
Der Versicherungsvertrag kommt direkt nach Kauf zustande und endet automatisch nach 25 Tagen. Zunächst ist der Versicherungsschutz aber inaktiv. Für die Aktivierung des Versicherungsschutzes erhalten Sie mit Versand Ihres Versicherungsscheins einen Aktivierungslink. Nutzen Sie diesen zu Beginn der Fahrt des Drittfahrers und wählen Sie die gewünschte Versicherungsdauer aus. Bitte beachten Sie, dass Sie erst nach Aktivierung versichert sind.
Im Aktivierungsprozess sehen Sie jederzeit, wie viele Versicherungstickets Sie noch haben. Nach jeder Aktivierung erhalten Sie anschließend eine E-Mail-Bestätigung mit einer Übersicht des aktivierten Versicherungstickets.
Die Versicherungstickets sind nach Kauf für 25 Tage gültig und erlöschen nach Ablauf automatisch.
Auswählbar ist einer Versicherungsdauer von 1 Tag, 2 Tage, 3 Tage, 1 Woche, 2 Wochen oder 3 Wochen.
Nein. Das Versicherungsticket muss vor Beginn der Fahrt aktiviert werden. Sollte sich im Schadensfall herausstellen, dass dies nicht erfolgt ist, sind Sie leider nicht versichert.
Um Missbrauch zu verhindern, kann ein einmal aktiviertes Versicherungsticket leider nicht verändert werden. Sollte Ihnen dies passiert sein, informieren Sie uns bitte hierüber unter direkt@barmenia.de, damit wir zukünftig unseren Service verbessern können.
Leider nein. Um Missbrauch zu verhindern, kann ein einmal gekaufter Versicherungsschutz leider nicht mehr widerrufen oder verändert werden. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall unter direkt@barmenia.de, damit wir zukünftig unseren Service verbessern können.
Alle Fahrer müssen im Besitz eines in Deutschland gültigen Führerscheines und mit dem Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten des Fahrzeuges fahren.
Es ist wichtig, dass der Fahrer bei einem Unfall direkt Sie als Halter und die Polizei informiert. Als Halter und Versicherungsnehmer weisen Sie den Drittfahrer bitte hierauf hin.
Anschließend melden Sie zunächst den Schaden bei Ihrer Kfz-Versicherung. Nachdem Ihr Erstversicherer Ihren Schaden reguliert hat, kontaktieren Sie bitte den Versicherer für den Xtra-Fahrer-Schutz unter: schaden@barmenia.de oder +49 202 438-3771
Anschließend wird der Schaden zunächst von der bestehenden Kfz-Versicherung reguliert und unser Versicherer reguliert dann den "Zusatzschaden".
Im Notfall wenden Sie sich bitte zunächst an die Polizei und Ihren Erstversicherer. Bei generellen Fragen wenden Sie sich bitte an direkt@barmenia.de oder +49 202 438-3850.
Im Schadensfall benötigen Sie folgende Informationen:
- Polizeiliche Unfallaufnahme
- Dokumentation der Schadenregulierung des bestehenden Kfz-Versicherers hinsichtlich Vertragsstrafe und Mehrbeitrag
- Versicherungsschein Xtra-Fahrer-Schutz
Nein. Gewerbliche Vermietungen oder entgeltliches privates Carsharing sind beim Xtra-Fahrer-Schutz ausgeschlossen.
Versicherer ist die
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
Barmenia-Allee 1
42119 Wuppertal.
Bei etwaigen Fragen zum Produkt wenden Sie sich bitte an Barmenia unter direkt@barmenia.de oder +49 202 438-3850.
Die KASKO Germany UG (haftungsbeschränkt) ist der Versicherungsvermittler. KASKO ist ein eingetragener Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Registernummer D-7SOU-V6TSH-79).